12.01.2015 - Empfindliches Sportgerichtsurteil für den FSV Zwickau
Der FSV Zwickau muss mit dem Sportgerichtsurteil vom 12.01.15 eine empfindliche Geldstrafe von 2.500 € an den Nordostdeutschen Fussballverband e.V. zahlen und bedauert dieses Urteil sehr. So hätte der FSV mit diesen Betrag z.b. 2 Nachwuchstrainer für den Rest der Saison bezahlen oder sinnvoll für die Lizenzierung zur 3. Liga einsetzen können.
Das Sportgericht des NOFV hat in der Sportrechtssache gegen den FSV Zwickau e.V. wegen der Vorfälle bei den Meisterschaftsspielen der NOFV- Regionalliga Nordost mit der Nr. 007 zwischen dem FSV Zwickau und dem VFC Plauen am 03.08.2014, mit der Nr. 072 zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem FSV Zwickau am 05.10.2014, mit der Nr. 047 zwischen dem FSV Zwickau und dem 1. FC Magdeburg am 11.10.2014, mit der Nr. 079 zwischen dem FSV Zwickau und dem BFC Dynamo am 18.10.2014, mit der Nr. 114 zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FSV Zwickau am 29.11.2014 und mit der Nr. 127 zwischen dem VFC Plauen und dem FSV Zwickau am 07.12.2014 durch seinen Vorsitzenden, Herrn Stephan Oberholz, und die Mitglieder des NOFV-Sportgerichts, Herren André Derlich und Rolf Lehmann im schriftlichen Verfahren am 08.01.2015 für Recht erkannt:
Der FSV Zwickau e.V. wird wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 31 Nr. 1. c) i.V. m. §§ 2 Nr. 1. a) und 36 der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.500,- EURO verurteilt.
Auszug aus der Begründung:
1. Beim Heimspiel gegen den VFC Plauen am 03.08.2014 zündeten Zwickauer Anhänger vor dem Anstoß beim Einlaufen der Mannschaften ein bengalisches Feuer.
2. Vor dem Anstoß des Spiels in Jena am 05.10.2014 zündeten Anhänger des FSV Zwickau im Fanblock drei Böller sowie eine Rauchbombe. In der 6. Spielminute wurde - nach einer Torerzielung für den FSV Zwickau – eine weitere Rauchbombe im Zwickauer Fanblock gezündet.
3. Unmittelbar vor Beginn des Heim- Spiels gegen den 1. FC Magdeburg am 11.10.2014 kam es im Zwickauer Fanblock zur Entzündung mehrerer Signalfackeln und Rauchkörper, was zu starker Rauchentwicklung führte.
4. Beim Heimspiel gegen den BFC Dynamo am 18.10.2014 zündeten Zwickauer Zuschauer beim Auflaufen der Mannschaften eine Rauchbombe.
5. Nach Beendigung des Spiels gegen den SV Babelsberg am 29.11.2014 in Babelsberg überstiegen Zwickauer Anhänger die Spielfeldumzäunung und liefen auf den Platz, um dort Babelsberger Anhänger, die durch ein geöffnetes Fluchttor ebenfalls auf den Rasen gelangt waren, anzugreifen.
6. Vor Beginn des Spiels gegen den VFC Plauen am 07.12.2014 zündeten Zwickauer Anhänger im Gästeblock zwei bis drei Rauchkörper.
Die Feststellungen zu 1. bis 6. ergeben sich aus den jeweiligen Sonder- und Sicherheitsberichten sowie den Stellungnahmen der beteiligten Vereine, soweit das Sportgericht diesen folgen konnte.
Vorfälle im o.g. Fall 1: Einzelgeldstrafe in Höhe von 350,- Euro, Vorfälle im o.g. Fall 2: Einzelgeldstrafe in Höhe von 750,- Euro, Vorfälle im o.g. Fall 3 Einzelgeldstrafe in Höhe von 700,- Euro, Vorfälle im o.g. Fall 4 Einzelgeldstrafe in Höhe von 400,- Euro, Vorfälle im o.g. Fall 5 Einzelgeldstrafe in Höhe von 700,- Euro, Vorfälle im o.g. Fall 6 Einzelgeldstrafe in Höhe von 500,- Euro,
Der FSV Zwickau wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei künftigen, gleich gelagerten Vorfällen mit einer Bestrafung zu rechnen hat, die auch zu Öffentlichkeitsausschlüssen (Geisterspielen) bis hin zu Punktabzügen führen kann.
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