09.09.2019 - RED KAOS – Banner nicht strafbar
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nachdem vor geraumer Zeit bereits durch die Staatsanwaltschaft Zwickau nach eingehender Prüfung entschieden wurde, dass der Schriftzug RED KAOS nicht nach § 86a StGB strafbewehrt ist, hat sich die Staatsanwaltschaft München 1 letzte Woche dieser Auffassung angeschlossen und das im April eingeleitete Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO eingestellt. Das Zaunbanner kann somit in den Stadien wieder verwandt werden.
-- zurück zur Saison 2019/20