07.12.2016 - Erläuterungen zum Sportgerichtsverfahren der letzten Woche

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Wegen des Fehlens eines objektiven Beweismittels (Bild,- Video- oder Tonaufnahmen) für oder gegen die behaupteten vereinzelten rassistischen Beleidigungen war klar, dass das Verfahren über die Zeugenaussagen entschieden werden wird. Da die vom FSV Zwickau benannten Zeugen natürlich nur hätten aussagen können, dass Sie diesbezüglich trotz räumlicher Nähe zu dem behaupteten Vorfallsort (A-Tribüne hinter Spielertunnel) keine Wahrnehmungen gemacht haben und auf Frankfurter Seite sich mittlerweile 7 oder 8 Zeugen für den Vorfall anerboten hatten, hat der FSV Zwickau eingeräumt, dass es die vereinzelten rassistische Beleidigung gegeben haben kann. Dies war Voraussetzung dafür, dass das Sportgericht überhaupt über eine Unterschreitung des von der Rechts- und Verfahrensordnung vorgesehenen Mindeststrafmaßes nur für diesen Vorwurf von 18.000 Euro nachdenken konnte. In Verbindung mit den weiteren Verfahren zur Pyrotechnik und des Werfens von Gegenständen (hier gab es im Sommer bereits wegen gleicher Vergehen eine Geldstrafe von 10.000 Euro) stand eine horrende Gesamtstrafe im Raum.

Dessen ungeachtet ist es sowohl aus juristischer als auch tatsächlicher Sicht kaum möglich die Nichtexistenz von etwas durch mehrere subjektive Zeugenaussagen zu wiederlegen, wenn ebenfalls der Gegenbeweis durch mehrere Zeugen angeboten wird und die Beweiskraft dieser Aussagen offensichtlich nicht erschüttert werden kann.

Das eigentliche Grundproblem ist allerdings ein Anderes. Einerseits kann es genügen, wenn auch nur ein Zeuge einen Vorfall bestätigt, der durch objektive Beweismittel nicht zu widerlegen ist. Zum Anderen die im deutschen Recht einmalige Regelung im Rahmen der Rechts- und Verfahrensordnungen der Fußballverbände, wonach der Verein als Veranstalter verschuldensunabhängig für jeden seiner Besucher (Heimzuschauer) sportrechtlich haftet. Auch und gerade in einem solchen Fall, wo bei Verkauf der Eintrittskarte weder vorhersehbar noch irgend vermeidbar ist, dass sich ein Besucher während der Veranstaltung verbal vergisst und offenbart, dass er eine Gesinnung in Sicht trägt, die schon seit langer Zeit gesellschaftlich geächtet wird, wird aus unserer Sicht der geltende Grundsatz "keine Strafe ohne persönliche Schuld" komplett ausgehebelt. Auch wird die für den Verein verhängte Strafe bei dem Übeltäter selbst wohl eher nicht zu einem tatsächlichen Sinneswandel führen.

Dennoch haben wir für den Verein eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen müssen. Das Beharren auf einer Position, die tatsächlich auch falsch sein kann, hätte dem Verein wahrscheinlich mehr Schaden zugefügt, als die Akzeptanz des Umstandes, dass der Vorfall tatsächlich stattgefunden haben kann. Da es sich objektiv und über jeden Zweifel erhaben eben nicht beweisen lässt, bleibt dennoch eine gewisse Unsicherheit zurück, ob wir der Situation wirklich gerecht geworden sind.

Da wir nunmehr erfahren mussten, welcher Schaden mit solchen Dingen für den Verein angerichtet werden kann, fordern wir alle Fans und Besucher auf, zukünftig solche Dinge zu unterlassen und auch aktiv einzuschreiten, wenn Einzelne sich vergessen.

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