Xx.08.2011 - Erklärung des Präsidiums zu den ausgesprochenen Stadionverboten und dem Gastspiel in Luckenwalde

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Aufgrund einer Vielzahl uns erreichender Anfragen möchten wir eine kurze Erklärung zu den jüngst verhängten Stadionverboten abgeben. Aufgrund der von der Staatsanwaltschaft Zwickau eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruches im Zusammenhang mit dem Punktspiel am 29.05.2011 wurden durch den FSV Zwickau bislang 22 Stadionverbote ausgesprochen. Hierbei haben wir uns bemüht, einzelfallgerechte Entscheidungen zu treffen. Von dem Angebot einer persönlichen Einzelanhörung haben 4 Personen Gebrauch gemacht. Gegen zwei dieser Personen wurden Stadionverbote auf Bewährung ausgesprochen. Zwei weitere wurden mit einem einjährigen Ausschluss belegt. Lediglich gegen eine Person wurde die Maximaldauer von 3 Jahren verhängt, da hier ein tätlicher Angriff mit in die Bewertung einbezogen wurde

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